Gebühren der Rechtsanwälte
- Grundsätze
Die Gebühren der Rechtsanwälte sind im Gesetz geregelt.
Abweichungen gelten nur ,wenn mit Ihnen vereinbart.
Die Anwaltskosten im Prozessfalle trägt in der Regel der, der einen
Prozess verliert
Ausnahmen : Vor dem Arbeitsgericht trägt jeder die eigenen Kosten.
In Wohnungseigentumssachen u.a. gilt gerichtliches Ermessen.
- Gebühren in Zivilsachen
Die hier anfallenden Anwaltskosten sind festgelegt nach Streitwert
im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Aussergerichtliche Gebühren hängen von der Schwierigkeit und dem
notwendigen Aufwand etc. ab
Prozessgebühren sind unabhängig von der Dauer und vom Aufwand eines Prozesses.
Aussergerichtliche Gebühren werden teilweise auf Prozessgebühren
- Gebühren in Strafsachen
Hier können mit aufwandsabhängigen Schwankungsbreiten die
Grundgebühr, die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr zum Tragen kommen
- Zum Schutz des Mandanten: Die Erstberatungsgebühr
Sie beträgt maximal 260,- € pro Erstberatung im Normalfalls und bei Verbrauchern nur maximal € 190,- , jweils zuzüglich Auslagen und MWSt
- Staatliche finanzielle Hilfe für Mandanten
Wir informieren und helfen, wenn Sie sich die Anwaltskosten nicht leisten können, damit Sie einen
Antrag auf Beratungshilfe in aussergerichtliche Angelegenheiten, oder einen Antrag auf Prozesskostenhilfe für Prozesse stellen können
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